Japanisches Gesetz zur Anlage von Fahrradwegen: 50 Jahre Grundlage für sichere Radinfrastruktur

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Japans „Gesetz zur Anlage von Fahrradwegen usw.“ (Shōwa 45 Gesetz Nr. 16) aus dem Jahr 1970 bildet seit über einem halben Jahrhundert die rechtliche Basis für den Ausbau sicherer Fahrradwege. Es zielt darauf ab, Verkehrsunfälle zu reduzieren, den Straßenverkehr zu entlasten und die gesundheitlichen Vorteile des Radfahrens zu fördern. Zuletzt 2017 durch das Fahrradnutzungsförderungsgesetz aktualisiert, bleibt es ein Eckpfeiler der japanischen Mobilitätspolitik.

Hintergrund

Das Gesetz definiert Fahrradwege („Jitensha-dō“) als dedizierte Straßen oder Abschnitte ausschließlich oder gemeinsam für Radfahrer und Fußgänger. Artikel 1 betont den Zweck: Prävention von Unfällen, Verkehrsfluss und Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit. Staat und Kommunen sind verpflichtet (Art. 3), den Ausbau zu priorisieren, wobei Straßenbetreiber (Art. 4) Verkehrsaufkommen und Unfallstatistiken berücksichtigen müssen. Weitere Regelungen umfassen Planung (Art. 5), Einrichtung von Fahrradstraßen (Art. 6) und Verkehrsregelungen durch Polizeibehörden (Art. 7). Es integriert sich in übergeordnete Gesetze wie das Straßenbaugesetz und wurde mehrmals angepasst, zuletzt am 1. Mai 2017.

Ausblick

In Zeiten des globalen Drangs zu nachhaltiger Mobilität gewinnt das Gesetz an Relevanz, da Japan zunehmend auf Fahrräder als umweltfreundliche Alternative setzt. Mögliche Erweiterungen könnten durch EU-ähnliche Initiativen oder nationale Pläne für smarte Infrastruktur entstehen, etwa Integration von E-Bikes oder Netzwerken in Städten. Experten erwarten weitere Anpassungen, um Unfallquoten zu senken und den Anteil des Radverkehrs zu steigern.

Quellen